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Neuverpachtung landwirtschaftliche Flächen

Neuverpachtung landwirtschaftlicher Grundstücksflächen der Pfarrei St. Marien, Lügde

 

Folgende landwirtschaftliche Grundstücksflächen der Pfarrei St. Marien, Lügde stehen zum 01.10.2023 für die Dauer von 10 Jahren zur Neuverpachtung an:

Bezeichnung

Gemark.

Nutzung

Flur

Flurst.

Fläche in ha

BWZ

Der Krähenbrink

Lügde

Acker

16

4

0,4292

74

Der Krähenbrink

Lügde

Acker

16

200

0,7767

59

Am Laufnacken

Lügde

Acker

19

88

1,6614

66

Im Kuhsieke

Lügde

Acker

19

92

1,6295

62

Das Stadtholz

Lügde

Acker

21

213

0,4005

58

Das Stadtholz

Lügde

Acker- und Grünland

21

243

0,5100

54

Das Stadtholz

Lügde

Acker- und Grünland

21

243

1,0000

54

Das Stadtholz

Lügde

Acker- und Grünland

21

243

1,5000

54

Am Wörmkebache

Lügde

Grünland

26

55

0,5879

70

Am Wörmkebache

Lügde

Grünland

26

201

1,8820

70

Am Wörmkebache

Lügde

Grünland

26

56

0,5751

70

Am Wörmkebache

Lügde

Grünland

26

54

0,8635

70

Am Sandebrink

Lügde

Grünland

27

120

0,9877

56

Am Sandebrink

Lügde

Grünland

27

121

0,6010

56

An der Papiermühle

Lügde

Acker

32

153/19

0,4694

77

Im ollen Lüderfelde

Lügde

Acker

32

90

0,4245

74

In den Wildkämpen

Lügde

Grünland

33

5

1,3347

66

Der Kirchenvorstand hat beschlossen, die kirchlichen Acker- und Grünflächen wie folgt zu vergeben:

  1. Derzeitige Pächter und Interessenten der Ortschaften (Lügde und Ortsteile), in denen die Verpachtung ansteht.
  2. Interessenten, die im Pastoralen Raum Südlippe-Pyrmont ihren Hauptwohnsitz haben.
  3. Alle übrigen Interessenten, d.h. auch diejenigen, die außerhalb des Pfarrgebietes ihren Hauptwohnsitz haben.

Den Zuschlag behält sich der Kirchenvorstand unter Berücksichtigung der Punkte 1-3 vor.

Interessenten können ihr Gebot in einem verschlossenen Briefumschlag bis zum 28.04.2023 an die Pfarrei St. Marien Lügde, Mittlere Straße 22, 32676 Lügde abgeben.

Der verschlossene Briefumschlag muss mit dem Vermerk „Grundstücksflächenverpachtung“ versehen werden. Später oder nicht ordnungsgemäß eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden.

Der Kirchenvorstand – i.A. Matthias Janda, Verwaltungsleiter

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